Brandschutzerziehung

Die Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung ist eine wichtige Maßnahme im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes. Im Rahmen einer Aufgabenteilung wird die Brandschutzerziehung im wesentlichen an Kindergärten und Schulen durch die örtliche Feuerwehr durchgeführt. Der Landkreis unterstützt hierbei, in Zusammenarbeit mit dem Kreisfeuerwehrverband Darmstadt-Dieburg, mit der Bereitstellung von Unterrichtsmaterial. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Schulung und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen mittels regelmäßiger Seminare zur Brandschutzerziehung.

Das Aufgabengebiet der Brandschutzaufklärung wird vom Landkreis ebenfalls unterstützt und auch durchgeführt. In Abstimmung der Brandschutzdienstellen der Region Starkenburg finden regelmäßig Brandschutzseminare für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Betrieben, Behörden und Einrichtungen statt. Hierbei wird nicht nur theoretisch über die besonderen Gefahren bei Bränden unterrichtet sondern auch die praktische Handhabung von Feuerlöschern geschult. Bei größeren Veranstaltungen wird auf einem eigenen Informationsstand über den Brandschutz und verschiedene Aktionen, wie zum Beispiel der Einsatz von Rauchmeldern, informiert.

Vorbeugender Gefahrenschutz

Der vorbeugende Gefahrenschutz (früher Brandschutz) ist Voraussetzung für den abwehrenden Brandschutz und muss deshalb bei allen Maßnahmen nach der Hessischen Bauordnung (HBO) und dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) eine große Priorität haben. Um diese Forderung in der Realität umsetzen zu können, sind in der Planungs- und Genehmigungsphase eines Objektes die Brandschutzexperten des Landkreises zu beteiligen. Aufgrund der Baustoffe sowie der Ausnutzung von Grundstücken müssen rechtzeitig die Belange der Sicherheit für Mitbürger und Einsatzkräfte berücksichtigt werden. Der vorbeugende Gefahrenschutz ist deshalb eine der Hauptaufgaben des Brandschutzamtes, da nur hier die Verbindung zwischen den abwehrenden und den vorbeugenden Maßnahmen hergestellt werden kann.

Die Überprüfung von technischen Anlagen und Einrichtungen ist in der heutigen Zeit eine selbstverständliche Voraussetzung für den sicheren Betrieb. In regelmäßigen Zeitabständen müssen in besonderen Betrieben und Einrichtungen Gefahrenverhütungsschauen durchgeführt werden. Die zahlreichen, betrieblichen Veränderungen und neue technische Standards erfordern Begehungen, um die Sicherheit der Nutzer sowie der Einsatzkräfte zu gewährleisten. Insbesondere sind die Begehungen der Gefahrenverhütungsschau notwendig, da bei Neubauten in der Regel keine Bauabnahme mehr erfolgt und im Laufe der Jahre zahlreiche Mängel auf die Missachtung der gültigen Baugenehmigung zurückzuführen sind. Die Gefahrenverhütungsschau ist sehr Zeit- und Personalintensiv und kann nur von hauptamtlichen Brandverhütungsbeauftragten oder öffentlich bestellten Sachverständigen durchgeführt werden.

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